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VERWENDUNG VON NACHTSICHTTECHNIK



Das Landratsamt Starnberg hat im Amtsblatt die Allgemeinverfügung vom 29.04.2020 die Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild im Landkreis unter Auflagen erlaubt.


Über diesen Link kommen Sie direkt zum Amtsblatt Nr. 20 – die Allgemeinverfügung finden Sie auf Seite 3.


Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinverfügung auf den Landkreis Starnberg beschränkt ist. Falls Sie in einem anderen Landkreis jagen, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt.

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Kreisjagdverband Starnberg e.V.

Germeringer Str. 15

82131 Gauting 

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