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SCHUTZ- UND HYGIENEMAßNAHMEN FÜR UNSERE SCHIEßTERMINE




Leider sind wir auf Grund der aktuellen Coronasituation bis auf weiteres dazu gezwungen, uns bei unseren Veranstaltungen und Schießterminen an Gesundheitskonzepte zu halten. Bitte haben Sie für die strengen Vorschriften Verständnis – bei Verstößen oder im Falle eines Krankheitsausbruchs haftet die Vorstandschaft persönlich.


Wir tun alle unser Bestes, damit wir trotz der Umstände entspannte und erfolgreiche Schießtage durchführen können. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.


Die Kreisgruppenschießen werden auf Grund der Coronasituation bis auf weiteres unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt:

  • Teilnahme nur nach Voranmeldung und deren Bestätigung:

    • Bitte melden Sie sich bei unserem Schießobmann Peter Karl per E-Mail an: schiessen@jagd-starnberg.de.

    • Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen können Sie erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung per E-Mail an der Jagd teilnehmen. Ohne Bestätigung kein Schießen möglich!

    • Es macht keinen Sinn auf Verdacht vorbei zu kommen, um zu schauen, ob vielleicht doch noch ein Platz frei ist. Es wird eine Nachrückerliste geführt und im Falle freigewordener Plätze werden Sie gegebenenfalls telefonisch informiert.

  • Damit ein möglichst durchgängiger Schießbetrieb erfolgen kann, erklären Sie sich einverstanden, während der gesamten Schießzeit am Schießstandgelände anwesend zu sein (außerhalb der Schießstände und Wartezonen). Sie werden dann in gewohnter Art und Weise aufgerufen.

  • Nur Personen, die keinerlei Anzeichen einer Erkrankung haben und sich absolut gesund fühlen, können am Schießtag teilnehmen.

  • Es ist ein Mund- und Nasenschutz (FFP2 Maske) zu tragen.

  • Mindestabstand: 1,50 Meter

  • Zur Anmeldung bitte in einem mit Namen versehenen Umschlag Jagdschein, Schießbuch und 5 Euro bei der Aufsicht abgeben. Die Unterlagen erhalten Sie nach dem Schießen zurück.

  • Eine Nutzung der Vereinswaffen ist nicht möglich. Es muss die eigene Waffe genutzt werden.

  • Jedem Schützen und jeder Schützin wird ein definiertes Zeitfenster zum Schießen zugeteilt.

  • Der Stand und der Vorraum sind nach Beendigung der persönlichen Schießzeit wieder zu verlassen.

  • Wer sich nicht an die Schutz- und Hygienemaßnahmen hält, kann von unserer Schießaufsicht vom Schießen ausgeschlossen werden.

  • Die BJV-Schießstandordnung wird anerkannt.

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